15.9 Liquidation der Personengesellschaft - Realteilung

Autor: Bolk

15.9.1 Beendigung der Gesellschaft - Betriebsaufgabe

15.148

Eine Personenhandelsgesellschaft ist regelmäßig vollbeendet, wenn die Liquidation abgeschlossen und das Gesellschaftsvermögen vollständig abgewickelt ist. Darüber hinaus endet eine Personengesellschaft mit dem Auflösungsbeschluss auch ohne Durchführung eines Liquidationsverfahrens, wenn die Gesellschaft zuvor durch ihre geschäftliche Betätigung ihr Aktivvermögen verloren hat und Nachschüsse der Gesellschafter zur Begleichung der Schulden im Rahmen der Abwicklung nicht zu erlangen sind. Auf die Löschung im Handelsregister kommt es dagegen nicht an, denn diese hat lediglich deklaratorische Bedeutung.

15.149

Steuerrechtlich betrachtet ist die Beendigung der betrieblichen Tätigkeit einer Personengesellschaft1) im Wege der Liquidation und Auflösung der Gesellschaft als Aufgabe ihres Gewerbebetriebs zu beurteilen (§  16 Abs.  3 Satz 1 EStG).2) Dabei sind die folgenden Grundsätze zu beachten: