BFH - Urteil vom 13.07.2017
IV R 42/14
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, § 16 Abs. 3 Satz 1;
Fundstellen:
BFHE 259, 82
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 28.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 743/13

Begriff des Gewerbebetriebes i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStGGewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG

BFH, Urteil vom 13.07.2017 - Aktenzeichen IV R 42/14

DRsp Nr. 2017/12799

Begriff des Gewerbebetriebes i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

Der gewerblichen Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG" steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Kommanditisten übertragen wird.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28. August 2014 3 K 743/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, § 16 Abs. 3 Satz 1;

Gründe

A.