Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 3. Juli 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine 2002 gegründete GbR. Gesellschafter sind die vermögensmäßig nicht beteiligte X-AG (AG), die keine Einlage zu leisten hat, sowie die Herren A mit einer Bareinlage von zunächst 499.000 € und B mit einer Bareinlage von 1.000 €. Zweck der Gesellschaft ist nach § 3 des Gesellschaftsvertrags (GV) der Aufbau, die Verwaltung, die Nutzung und die laufende Umschichtung eines Wertpapier-Portfolios. Die Geschäfte der Klägerin sollten ausschließlich durch die AG geführt werden (§ 14 Abs. 1 GV).
Zur Haftung heißt es in § 13 GV: |
"(1) ... Die AG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt. |
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