Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. Januar 2014 9 K 135/07 K,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Soweit die Klägerin die Revision zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
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