12.6 Einbringung eines Betriebs unter Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die aber Sonderbetriebsvermögen werden
...
Beispiel
12.73
A bringt sein Einzelunternehmen ohne Grundstück in die ABC-KG ein.3)Nach Abschn. 1.5 Abs. 3 Satz 2-3 UStAE liegt auch in diesen Fällen eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, die nach § 1 Abs. 1aUStG nicht steuerbar ist, wenn die Überlassung langfristig vereinbart ist. Dafür genügen nach BFH, Urt. v. 23.08.2007 - V R 14/05, BStBl II 2008, 165, z.B. acht Jahre. Dem EuGH, Urt. v. 10.11.2011 - C-444/10, BStBl II 2012, 848, reicht es, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, aber kurzfristig gekündigt werden kann. Seine Beteiligung beträgt 60 %. B und C sind mit je 20 % beteiligt und bewirken jeweils eine Bareinlage i.H.v. 200.000 Euro. Das Betriebsgrundstück (Grund und Boden sowie Gebäude) wird an die KG verpachtet und gehört folglich zum Sonderbetriebsvermögen.
Schlussbilanz der Einzelfirma
Grund und Boden
120.000
Kapital
700.000
Gebäude
480.000
Rückstellungen
80.000
Betr./GA
200.000
Darlehen
260.000
Vorräte
80.000
Verbindlichkeiten
240.000
Forderungen
360.000
Geldkonten
40.000
1.280.000
1.280.000
Stille Reserven sind enthalten:
Grund und Boden
220.000 Euro
Gebäude
80.000 Euro
Betr./GA
20.000 Euro
Firmenwert
480.000 Euro
800.000 Euro
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