Berechnung: Kapitalanteile

Berechnung: Kapitalanteile

Kapitalanteil für den Komplementär nach §§  120 Abs.  2,  161 Abs.  2 HGB :

     In das Gesellschaftsvermögen geleistete Einlagen

-   Verlustanteile, die dem Gesellschafter zuzurechnen sind  

+   Gewinnanteile, die dem Gesellschafter nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zustehen

-   Entnahmen des Gesellschafters

=   Kapitalanteil

 

Kapitalanteil für den Kommanditisten nach §§  167  ff. HGB :

     In das Gesellschaftsvermögen geleistete Pflichteinlagen  

-   Verlustanteile, die dem Gesellschafter zuzurechnen sind

+   Gewinnanteile des Gesellschafters, jedoch nur

     soweit die Einlage noch nicht geleistet wurde (§  167 Abs.  2 HGB)