I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat sich als atypisch stiller Gesellschafter an einer auswärtigen Beratungsstelle der X & Partner GmbH (X-GmbH) in A beteiligt. Die stille Gesellschaft wurde mit einem Festkapital von 10 000 EUR ausgestattet, von dem der Antragsteller 1 000 EUR als Bareinlage zu erbringen hatte.
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