BFH - Urteil vom 23.09.2009
IV R 5/07
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; EStG § 13;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 01.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 58/04

Berücksichtigung eines Genossenschaftsanteils als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung i.R.d. Festsetzung der Einkommenssteuer; Genossenschaftsanteile als notwendiges Betriebsvermögen im Fall einer Beteiligung zur Verwertung landwirtschaftlicher Produkte und fortdauernder Inanspruchnahme der Mitgliedschaftsrechte für den Betrieb

BFH, Urteil vom 23.09.2009 - Aktenzeichen IV R 5/07

DRsp Nr. 2010/2596

Berücksichtigung eines Genossenschaftsanteils als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung i.R.d. Festsetzung der Einkommenssteuer; Genossenschaftsanteile als notwendiges Betriebsvermögen im Fall einer Beteiligung zur Verwertung landwirtschaftlicher Produkte und fortdauernder Inanspruchnahme der Mitgliedschaftsrechte für den Betrieb

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; EStG § 13;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren (2000 und 2001) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs, den er durch notariellen Übergabevertrag zum 1. September 1968 von seinen Eltern übernommen hat.