Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 03.05.2017 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
A.
Streitig ist, inwieweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung um eine Sendelizenz im Streitjahr (2005) erfolgswirksam zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt seit 2006 den in X ansässigen lokalen Fernsehsender "…", der über das Kabelnetz in der Region Y sowie per Livestream im Internet empfangen werden kann. Als Kommanditistin mehrheitlich an der Klägerin beteiligt ist die beigeladene A-GmbH & Co. KG (A–KG).
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