Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17.01.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Restbuchwert eines abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten beim Kläger und Revisionskläger (Kläger) sofort abziehbare Betriebsausgaben oder Herstellungskosten des neu errichteten Gebäudes darstellen.
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