FG Niedersachsen, vom 25.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 24/05
Beruhen der Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO); Klagebefugnis des Inhaber eines Handelsgewerbes in einem Verfahren betreffend die einheitliche Gewinnfeststellung einer atypisch stillen Gesellschaft; Vermittlung eines begrenzten Klagerechts durch § 48 Abs. 1 Nr. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO)
BFH, Beschluss vom 19.03.2009 - Aktenzeichen IV R 20/08
DRsp Nr. 2009/21042
Beruhen der Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2Abgabenordnung (AO); Klagebefugnis des Inhaber eines Handelsgewerbes in einem Verfahren betreffend die einheitliche Gewinnfeststellung einer atypisch stillen Gesellschaft; Vermittlung eines begrenzten Klagerechts durch § 48 Abs. 1 Nr. 2Finanzgerichtsordnung (FGO)
Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2aAO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen.