Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Juni 2011
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG. Gesellschafter waren zunächst die A-GmbH als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung und die Z-GmbH (Beigeladene zu 1.) sowie die M-GmbH & Co. KG (Beigeladene zu 2.; im Folgenden: M-KG) als Kommanditisten mit einem Festkapital in Höhe von je 100.000 DM.
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