BFH - Urteil vom 04.02.2016
IV R 46/12
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1, § 7 Abs. 6, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. p; EStDV § 11d Abs. 2;
Fundstellen:
BFHE 253, 95
Vorinstanzen:
FG München, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 943/09

Bewertung eines vom Kommanditisten einer KG in seinem Privatvermögen entdeckten, in die KG eingelegten Kiesvorkommens

BFH, Urteil vom 04.02.2016 - Aktenzeichen IV R 46/12

DRsp Nr. 2016/5098

Bewertung eines vom Kommanditisten einer KG in seinem Privatvermögen entdeckten, in die KG eingelegten Kiesvorkommens

Legt der Kommanditist ein in seinem Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen in die KG ein, hat diese das Kiesvorkommen mit dem Teilwert anzusetzen. AfS und Teilwertabschreibungen sind auch dann nicht zulässig, wenn die KG das Kiesvorkommen nicht selbst abbaut, sondern einem Dritten zur Substanzausbeute verpachtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Dezember 2006 GrS 1/05, BFHE 216, 168, BStBl II 2007, 508).

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 6. November 2012 13 K 943/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1, § 7 Abs. 6, § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. p; EStDV § 11d Abs. 2;

Gründe

A.