A. Anrufungsbeschluß des VIII. Senats
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 12.11.1991 im Revisionsverfahren
Kann bei einer Personengesellschaft der Verlustabzug gemäß § 10a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 über die Fälle des § 2 Abs. 5 des Gewerbesteuergesetzes hinaus beim Wechsel oder Ausscheiden von Gesellschaftern wegen Fehlens der sog. Unternehmeridentität eingeschränkt werden?
II. Sachverhalt
Im Jahre 1975 gehörten der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die K-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie als Kommanditistin Frau Gl, Frau Grund und Herr S an. Die Kommanditeinlagen wurden zu je 45 v.H. von den beiden Kommanditistinnen und zu 10 v.H. von S gehalten. Zum Jahresende 1975 schieden die K-GmbH und die beiden Kommanditistinnen aus der Klägerin aus.
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