Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu 1 (Antragstellerin zu 1) ist eine KG, die Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu 2 (Antragstellerin zu 2) ist die Witwe des früheren Kommanditisten (K) der KG. Sie bezieht eine Witwenpension aufgrund eines Dienstvertrages, den ihr Ehemann im Jahr 1978 mit der personlich haftenden Gesellschafterin der KG-einer GmbH- geschlossen hatte. Sie selbst warnie Gesellschafterin der KG.
Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -FA-) erfaßte im Streitjahr 1989 die Pensionszahlungen in Höhe von 9O 000 DM als Einnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb derAntragstellerin zu 2. Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewinnfeststellungsbescheides 1989 lehnte er ab.
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