I. Die Klägerin zu 2 und Beteiligte im Revisionsverfahren (Klägerin zu 2) ist im Wege der Umwandlung Rechtsnachfolgerin einer KG geworden. Kommanditisten der KG waren X und die Z-GmbH. Die Klägerin zu 1 und Revisionsklägerin (Klägerin zu 1) --eine gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung, die den in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1990 genannten Zwecken diente-- ist Erbin nach der 1993 verstorbenen X.
Die KG wurde entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelung mit den bisherigen Gesellschaftern fortgesetzt; der Abfindungsanspruch und das Sonderbetriebsvermögen von X gingen auf die Klägerin zu 1 über.
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