I. Der Kläger und Revisionskläger zu 2 (Kläger zu 2) ist Alleinerbe des am 21. Dezember 1973 verstorbenen B. B war bis zu seinem Tode Inhaber der im Handelsregister eingetragenen "S-Apotheke" in A. Der Kläger und Revisionskläger zu 1 (Kläger zu 1), der approbierter Apotheker ist, war bei ihm angestellt. Der Kläger zu 2, der kein approbierter Apotheker war, führte die Apotheke zunächst für 12 Monate gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApG) bis zum 31. Dezember 1974 mit dem Kläger zu 1 als Verwalter fort.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|