Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis zum 31. Dezember 1982 als Kommanditist an der H & Co. KG (KG) beteiligt, die ein Restaurant und eine Bier- und Weinwirtschaft betrieb. Vor seinem Ausscheiden war er an der KG mit einer Einlage von 9 000 DM beteiligt. In der Bilanz der KG zum 31. Dezember 1982 war eine Darlehensschuld gegenüber dem Kläger in Höhe von 172 557,30 DM ausgewiesen. Die Forderung des Klägers wurde im Jahre 1983 uneinbringlich. Im Frühjahr 1984 veranlaßte das 0rdnungsamt der Stadt A die Schließung des Betriebs. Für die Refinanzierung eines Teilbetrages des Darlehens von 100 000 DM wandte der Kläger im Jahr 1983 Kreditkosten in Höhe von 5 000 DM auf.
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