I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin) ist zusammen mit den Revisionsklägern zu 2 bis 5 (Revisionskläger) Rechtsnachfolgerin ihres während des Revisionsverfahrens verstorbenen Ehemannes (Kläger). Beide Ehegatten waren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die auf dem ihr gehörenden Grundstück I ein Krankenhaus betrieb.
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