I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen Einzelhandel mit .... Er ermittelt den Gewinn seines Einzelunternehmens durch Bestandsvergleich.
Mit Schreiben vom 1. April 1976 lud ihn die europäische ...gesellschaft seines japanischen Lieferanten, dessen Produkte er bereits seit mehreren Jahren verkaufte, zu einer Reise nach Japan ein, die im Mai 1976 stattfand. Nach dem Einladungsschreiben sollte die Reise den Teilnehmern, bei denen es sich ausschließlich um Händler des japanischen Herstellers handelte, Gelegenheit geben, mehr über Japan und die Herstellerfirma zu erfahren. Das Reiseprogramm gestaltete sich wie folgt:
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