Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit 1968 Angestellter einer 1985 vollbeendeten KG. Seit 1970 war er auch mit 75 v.H. des Festkapitals als Kommanditist an der KG beteiligt.
Im Streitjahr 1983 wurde der Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und der KG im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben, nachdem es zuvor zwischen dem Kläger und der persönlich haftenden Gesellschafterin zu tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten und Spannungen gekommen war. Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gewährte die KG dem Kläger eine Abfindung von 200000 DM.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|