I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und wurden im Streitjahr (2007) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Klägerin befand sich während des gesamten Streitjahres im Erziehungsurlaub.
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