Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 2. Zivilsenat - vom 15. Januar 2019 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Ermittlung des Wertes zweier Eigentumswohnungen. Er ist der Sohn aus erster Ehe des 1946 geborenen und am 2. Januar 2017 verstorbenen Erblassers, der seit 1991 in zweiter Ehe mit der 1953 geborenen Beklagten verheiratet war.
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