14.5 Investitionsabzugsbetrag

Autor: Bolk

14.5.1 Inanspruchnahme und Durchführung der Investition

14.67

Soweit der Rechtsvorgänger vor der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils mit Buchwertfortführung nach §  6 Abs.  3 EStG im Hinblick auf eine Investition im Sonderbetriebsvermögen einen Investitionsabzugsbetrag nach §  7g Abs.  1 EStG in Anspruch genommen hat, kann der Investitionsabzugsbetrag in der Person des Rechtsnachfolgers fortgeführt werden, wenn der Investitionszeitraum noch nicht abgelaufen ist (§  7g Abs.  7 Satz 3 EStG).1)

14.68

Erfolgt die Investition zeitgerecht, erhöht die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach §  7g Abs.  2 Satz 1 EStG den Gewinn laut Sonderbilanz des Rechtsnachfolgers. Er ist auch berechtigt, den Abzug (Abschreibung) nach §  7g Abs.  2 Satz 2 erster Halbsatz EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen. Erfolgt dieser Abzug, verringert dies die Bemessungsgrundlage für die AfA nach §  7 Abs.  1 oder 2 EStG und die Sonderabschreibung nach §  7g Abs.  5 EStG (§  7g Abs.  2 Satz 3 zweiter Halbsatz EStG).

14.69

Beispiel