10.1 Übertragung in das Gesellschaftsvermögen

Autor: Bolk

10.1.1 Entgeltliche Rechtsgeschäfte

10.1

Die Übertragung eines Wirtschaftsguts eines Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen "seiner" Personengesellschaft gegen Entgelt wie unter Fremden ist nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Aus der Sicht des übertragenden Gesellschafters handelt es sich um eine Veräußerung und aus der Sicht der Personengesellschaft liegt eine Anschaffung vor. Dies gilt handels- und steuerrechtlich gleichermaßen. An dieser steuerrechtlichen Wertung wird sich nach Aufgabe des Gesamthandsprinzips bei Personengesellschaften durch das MoPeG1) mit Wirkung vom 01.01.2024 nichts ändern.

10.2

Entgeltliche Rechtsgeschäfte in diesem Sinne liegen auch vor, wenn die Gegenleistung einem Darlehens- bzw. Verrechnungskonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird und dieses Konto unstreitig zum Fremdkapital gehört.2) Gleiches gilt auch trotz Nachrangigkeit gem. §  Abs.  Nr. 5 bei sogenannten eigenkapitalersetzenden Darlehen. Außerdem liegt eine Veräußerung auch in den Fällen der sowie der Übertragung gegen vor. Hier kann es auch zu teilentgeltlichen Rechtsgeschäften kommen, wenn die Schuldübernahme bzw. der Rentenbarwert hinter dem Verkehrswert des Wirtschaftsguts zurückbleibt und ein Barausgleich für den Wertunterschied nicht vereinbart ist (siehe ).