12.13 Einbringung einer Praxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Autor: Bolk

12.13.1 Einbringung zum gemeinen Wert

12.138

Soweit eine freiberufliche Praxis mit Gewinnermittlung nach §  4 Abs.  3 EStG in eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (ggf. auch PartGmbB) zum gemeinen Wert eingebracht wird, handelt es sich nach §  24 Abs.  3 Satz 1 UmwStG um eine Veräußerung.1) Auf den Zeitpunkt der Einbringung ist nach §  4 Abs.  1 bzw. §  5 Abs.  1 EStG eine Schlussbilanz zu erstellen (§  16 Abs.  2 Satz 2 EStG), so dass ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt.2)

Der dadurch entstehende Übergangsgewinn gehört nicht zum begünstigten Veräußerungsgewinn und ist vom einbringenden Gesellschafter zu versteuern.3) Die Zurechnung erfolgt in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Einbringung der Praxis (Veräußerung) erfolgt.4) Eine Verteilung des Übergangsgewinns nach R 4.5 (1) Satz 4 auf bis zu drei Jahre ist unzulässig.