I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob aufgrund der Übertragung von drei Grundstücken in eine gewerbliche Personengesellschaft die Abschreibungsbemessungsgrundlage gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr (2000) geltenden Fassung (EStG 2000; jetzt: § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG) zu kürzen ist.
1. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die gewerblich geprägte Y-KG (im Folgenden: KG), die mit notariellem Gesellschaftsvertrag (GV) vom 5. September 2000 gegründet wurde. Sie ist auf dem Immobiliensektor tätig.
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