17.11 Einfluss von Entnahmen auf § 15a EStG

Autor: Bolk

17.11.1 Gewinnerhöhung und Umpolung von Verlustanteilen

17.131

Nach §  15a Abs.  3 Satz 1 EStG sind Entnahmen zu Lasten des Kapitalanteils (Einlageminderung) Anlass für eine Gewinnerhöhung, soweit dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht und damit kein Wiederaufleben der Außenhaftung gem. §  171 Abs.  1 i.V.m. §  172 Abs.  1 und 4 HGB verbunden ist (siehe dazu Rdnr. 17.138  ff.). Die Regelung soll verhindern, dass durch Einlagen und anschließende Entnahmen das Verlustausgleichsverbot des §  15a Abs.  1 EStG umgangen wird.

17.132

Beispiel

Kapitalkonto 01.01.01

- 20.000 Euro

Einlagen

+ 80.000 Euro

Verlustanteil 01

- 80.000 Euro

Kapitalkonto 31.12.01

- 20.000 Euro

Entnahmen

- 80.000 Euro

Kapitalkonto nach Entnahmen

- 100.000 Euro

Lösung

01 wird durch die Einlage zunächst ein Verlustausgleich i.H.v. 80.000 Euro ermöglicht. Ohne §  15a Abs.  3 Satz 1 EStG wäre mit der Bewirkung der Entnahme die Umgehung des Verlustausgleichsverbots gelungen, denn für die Begrenzung des Verlustausgleichs ist der Stand des Kapitalkontos am Ende des Jahres der Verlustentstehung nach Berücksichtigung von Einlagen maßgebend.

17.133