Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. April 2016
Die Lohnsteuer-Anmeldung für Dezember 2007 wird insoweit geändert, als die pauschale Lohnsteuer um 43.939,91 € niedriger festgesetzt wird.
Die Lohnsteuer-Anmeldung für April 2008 wird insoweit geändert, als die pauschale Lohnsteuer um 5.618,51 € niedriger festgesetzt wird.
Die Lohnsteuer-Anmeldung für Juni 2008 wird insoweit geändert, als die pauschale Lohnsteuer um 3.888,75 € niedriger festgesetzt wird.
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