FG Köln - Urteil vom 14.05.2014
9 K 3338/09
Normen:
UStG § 3a Abs 1; UStG § 3a Abs 4 Nr 14;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1128

Einordnung einer Online-Partnervermittlung als elektronisch erbrachte Dienstleistung; Leistungsort

FG Köln, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen 9 K 3338/09

DRsp Nr. 2014/11209

Einordnung einer Online-Partnervermittlung als elektronisch erbrachte Dienstleistung; Leistungsort

1. Der Betrieb einer Onlinedatenbank zum Zweck der Vermittlung sexueller Kontakte stellt eine elektronisch erbrachte Dienstleistung i.S.d. § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dar. Zu einer solchen Dienstleistung gehört die Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen in einer Datenbank. Dies entspricht auch Art. 9 Abs. 2 Buchst. c RL 77/388/EWG, nach der elektronisch erbrachte Dienstleistungen solche sind, die über das Internet erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologien nicht möglich wäre. 2. Selbst bei Überprüfung jedes neu eingestellten oder abgeänderten Mitgliederprofils vor der Freischaltung von einem Mitarbeiter des Datenbankbetreibers ändert dies nichts an der Einordnung als elektronisch erbrachte Dienstleistung, da diese menschlich erbrachten Leistungen lediglich der Vorbereitung und der Sicherung der Hauptleistung dienen. Der Datenbankkunde zahlt seine Mitgliederbeiträge nicht für die Überprüfung seines Profils, sondern für die Möglichkeit der Partnersuche auf der jeweiligen Datenplattform.

Normenkette:

UStG § 3a Abs 1; UStG § 3a Abs 4 Nr 14;

Tatbestand