Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Oktober 2012
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) in den Streitjahren (2003 bis 2007) einen Gewerbebetrieb ausgeübt und ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) sein Recht zum Erlass von Gewerbesteuermessbescheiden verwirkt hat bzw. der Erlass entsprechender Bescheide gegen Verfassungsrecht verstößt.
Die Klägerin, eine GbR, unterhielt in den Streitjahren ein "Ingenieurbüro für technische Übersetzungen". Seit Mitte des Jahres 1999 betrieb sie ihr Unternehmen auch in einer weiteren Betriebsstätte in Spanien.
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