Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.06.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde haben die Beteiligten zu 1) bis 4) zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 3) ist Kommanditistin der Gesellschaft. Durch notariellen Vertrag vom 31.05.2019 hat sie einen Teil ihres Kommanditanteils auf die Beteiligte zu 4) übertragen. Weiter heißt es in dem Vertrag:
„An dem übertragenen Kommanditanteil ist Frau A der lebenslängliche, in der Ausübung unentgeltliche Nießbrauch zu einer Quote von 80 % vorbehalten (eintragungsfähig, Staudinger, BGB 2009, §§ 1068, 1069 Rn. 57 ff., Ulmer, MK, § 705 Rn. 99 ff., OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2019,
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