Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Begünstigung eines teilweise selbstgenutzen, teilweise vermieteten Grundbesitzes, soweit er von dem Kläger im Wege einer Erbauseinandersetzung erworben wurde.
Der Kläger beerbte seinen am 24. Dezember 2010 verstorbenen Vater zusammen mit seiner Schwester zur Hälfte. Zum Erbe gehörte – neben weiterem Grundbesitz und Kapitalvermögen - das bebaute Grundstück „R.straße” mit einer Gesamtfläche von 320 qm und einem Bedarfswert i.H.v. 326.996 €.
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