Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.06.2019 – 4 K 3539/16 F aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
Streitig ist zwischen den Beteiligten die erfolgswirksame Auflösung einer Rücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft.
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