Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bei steuerrechtlichem Verlustvortrag des Betriebes gewerblicher Art
BFH, Urteil vom 23.01.2008 - Aktenzeichen I R 18/07
DRsp Nr. 2008/10979
Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bei steuerrechtlichem Verlustvortrag des Betriebes gewerblicher Art
»1. Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.2. Der für einen Betrieb gewerblicher Art festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.«