BFH vom 26.05.1994
IV R 77/92

Ermittlung der Vorbesitzzeit i.S.d. § 6 b EStG bei Personengesellschaften

BFH, vom 26.05.1994 - Aktenzeichen IV R 77/92

DRsp Nr. 1997/8542

Ermittlung der Vorbesitzzeit i.S.d. § 6 b EStG bei Personengesellschaften

Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils können die Vorbesitzzeiten des Rechtsvorgängers fortgeführt werden. Eine vergleichbare Situation kann aus der Sicht des § 6 b EStG gegeben sein, wenn der Veräußerer des Mitunternehmeranteils zugunsten des Erwerbers auf die Erzielung von Gewinn verzichtet und sich vom Erwerber lediglich den Buchwert seines Kapitalkontos vergüten läßt. Veräußerungen dieser Art (Buchwertveräußerung) zwingen ebensowenig wie die voll unentgeltliche Übertragung zur Gewinnrealisierung, wenn die spätere Erfassung der stillen Reserven beim Erwerber sichergestellt ist. Das hatte zur Folge, daß bei der anschließenden Grundstücksveräußerung auch die stillen Reserven aufgedeckt werden, die vor den Anteilserwerbern entstanden sind. Insoweit kann es gerechtfertigt sein, § 6 b EStG anzuwenden. Nicht begünstigt sind die Veräußerungsgewinne allerdings, soweit sie auf Wertsteigerungen der Grundstücke nach den Anteilserwerben beruhen. Diese Gewinnanteile müssen gegebenenfalls im Wege der Schätzung ermittelt werden.

Für die Praxis: