I.
Die Beteiligten streiten um die Hinzurechnung von Schuldzinsen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 85 €.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger unterhält einen landwirtschaftlichen Betrieb, den er zunächst bis Februar 2004 von seiner Mutter gepachtet hatte. Mit notariellem Vertrag vom 19. Februar 2004 hat die Mutter dem Kläger den landwirtschaftlichen Betrieb unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen.
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