Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 18. August 2010
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die A–GmbH, ist Gesamtrechtsnachfolgerin der A–GmbH & Co. KG (A–KG), die im Streitjahr (2002) ein ...–geschäft betrieb.
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