Die Revision des Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussrevision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19. September 2013
Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide des Beklagten für 2005 vom 21. Juni 2007 und für 2006 vom 20. Juni 2008, jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Oktober 2011, werden die Einkünfte des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft für 2005 auf ... € und für 2006 auf ... € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens haben der Beklagte zu 3/4 und die Kläger zu 1/4 zu tragen.
I.
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