4.12 Fallstudie zur Gewinnermittlung und -verteilung bei Personengesellschaften (2)

Autor: Bolk

4.12.1 Sachverhalt

4.179

X, Y und Z sind Gesellschafter der X-KG. Y und Z sind Kommanditisten, deren Pflichteinlage = Hafteinlage voll eingezahlt wurde und jeweils 100.000 Euro beträgt. Das entspricht einer Beteiligung von je 20 %. Der Gewinn laut Gewinn- und Verlustrechnung 02 beträgt 500.000 Euro.

1.

Komplementär X erhält bei der Gewinnverteilung vorweg 120.000 Euro für seine Geschäftsführung und 30.000 Euro für die Haftung. Im Jahr 02 wurde der Betrag für das Jahr 01 i.H.v. zusammen 150.000 Euro ausgezahlt und als Entnahme gebucht.

2.

Laut Gesellschaftsvertrag dürfen Y und Z einen Teil der auf sie entfallenden Gewinnanteile jährlich nicht zur Auszahlung fordern ("entnehmen"). Die Beträge werden stattdessen dem variablen Eigenkapitalkonto II zugeschrieben und im Rahmen der Gewinnverteilung verzinst. Für das Jahr 02 waren dies für Y 8.000 Euro und für Z 7.000 Euro.

3.

X hat der KG ein Darlehen über 300.000 Euro gewährt. Die Zinsen betragen 25.000 Euro und sind am 31.12.02 mangels Zahlung noch nicht gebucht.

4.