Autor: Bolk |
Beispiel 1Kommanditist K vermietet seit 01.01.04 ein bebautes Grundstück an "seine" KG. Das Grundstück gehörte bisher zum Privatvermögen des K und ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden.
Die Miete beträgt monatlich 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer und wurde pünktlich von der KG auf das private Girokonto des K eingezahlt. Die Grundstückskosten im Jahr 04 betrugen 18.000 Euro zzgl. 1.000 Euro gesondert in Rechnung gestellter Umsatzsteuer = 19.000 Euro und wurden von K bezahlt. K ist (bereits) Unternehmer durch die Vermietung des Grundstücks an die KG. Die Umsatzsteuer für die Vermietung an die KG für das Jahr 04 ist noch nicht bezahlt! |
LösungDas Grundstück gehört seit dem 01.01.04 zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der KG und ist in einer Sonderbilanz zwingend zu aktivieren. Am 01.01.04 liegt nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG eine Einlage in das Sonderbetriebsvermögen vor, die mit dem Teilwert zu bewerten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Grundstückskosten und die AfA stellen Sonderbetriebsausgaben dar und sind in einer Sondergewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Eine Buchung dieser Aufwendungen in der Buchführung der KG ist unzulässig! |
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