3.7 Fallstudien zur Aufstellung von Sonderbilanzen

Autor: Bolk

3.210

Beispiel 1

Kommanditist K vermietet seit 01.01.04 ein bebautes Grundstück an "seine" KG. Das Grundstück gehörte bisher zum Privatvermögen des K und ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden.

Teilwert Grund und Boden

01.01.04

150.000 Euro

Teilwert Gebäude (Baujahr 1980)

01.01.04

450.000 Euro

Die Miete beträgt monatlich 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer und wurde pünktlich von der KG auf das private Girokonto des K eingezahlt.

Die Grundstückskosten im Jahr 04 betrugen 18.000 Euro zzgl. 1.000 Euro gesondert in Rechnung gestellter Umsatzsteuer = 19.000 Euro und wurden von K bezahlt.

K ist (bereits) Unternehmer durch die Vermietung des Grundstücks an die KG. Die Umsatzsteuer für die Vermietung an die KG für das Jahr 04 ist noch nicht bezahlt!

Lösung

Das Grundstück gehört seit dem 01.01.04 zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der KG und ist in einer Sonderbilanz zwingend zu aktivieren. Am 01.01.04 liegt nach §  4 Abs.  1 Satz 8 EStG eine Einlage in das Sonderbetriebsvermögen vor, die mit dem Teilwert zu bewerten ist (§  6 Abs.  1 Nr. 5 EStG).

Die Grundstückskosten und die AfA stellen Sonderbetriebsausgaben dar und sind in einer Sondergewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Eine Buchung dieser Aufwendungen in der Buchführung der KG ist unzulässig!