Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen
Streitig ist, wie sich die gewinnerhöhende Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrages gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr 2008 geltenden Fassung (EStG) auf die Feststellung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG auswirkt.
Der Kläger war mit Kommanditanteilen in Höhe von 10.000,00 € alleiniger Kommanditist der X. GmbH & Co. KG (KG), deren Unternehmensgegenstand in ... bestand. Komplementärin der KG war die nicht am Kapital beteiligte Y. GmbH; sie war auch zur Geschäftsführung der KG berufen.
Die KG ermittelte ihren Gewinn gemäß den §§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich; ihr Wirtschaftsjahr entsprach dem Kalenderjahr.
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