Streitig ist, wie sich die gewinnerhöhende Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) auf die Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG auswirkt.
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die F Speditions GmbH und Kommanditisten sind die Beigeladenen 1,2,3,4.
Die Klägerin bildete im Wirtschaftsjahr 2008 gem. § 7g Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 Abs. 1 EStG einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 191.103,86 Euro und zog diesen außerbilanziell vom Ergebnis der Handelsbilanz ab. Die entsprechenden Investitionen erfolgten im Wirtschaftsjahr 2009.
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