FG Münster - Urteil vom 15.04.2014
1 K 3247/11 F
Normen:
EStG § 15a; EStG § 7g;
Fundstellen:
DB 2015, 12

Kapitalkonto i.S. des § 15a EStG nach Investitionsabschreibung gemäß § 7g EStG

FG Münster, Urteil vom 15.04.2014 - Aktenzeichen 1 K 3247/11 F

DRsp Nr. 2015/5794

Kapitalkonto i.S. des § 15a EStG nach Investitionsabschreibung gemäß § 7g EStG

Die außerbilanzielle Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Abs. 2 EStG bleibt für die Berechnung des ausgleichsfähigen bzw. verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten nach § 15a EStG außen vor.

Normenkette:

EStG § 15a; EStG § 7g;

Tatbestand

Streitig ist, wie sich die gewinnerhöhende Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) auf die Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG auswirkt.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die F Speditions GmbH und Kommanditisten sind die Beigeladenen 1,2,3,4.

Die Klägerin bildete im Wirtschaftsjahr 2008 gem. § 7g Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 Abs. 1 EStG einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 191.103,86 Euro und zog diesen außerbilanziell vom Ergebnis der Handelsbilanz ab. Die entsprechenden Investitionen erfolgten im Wirtschaftsjahr 2009.