Autor: Bolk |
Entsprechend der getrennten Bilanzierung des steuerlichen Betriebsvermögens einerseits in der Bilanz der Personengesellschaft für das Gesellschaftsvermögen und andererseits in den Sonderbilanzen für die Gesellschafter und evtl. aufzustellender Ergänzungsbilanzen erfolgt auch zunächst eine getrennte Gewinnermittlung.1)
In der Gewinn- und Verlustrechnung zur Bilanz der Gesellschaft werden alle Erträge und Aufwendungen erfasst, die durch das Handeln der Gesellschaft als solche veranlasst sind. Neben den Wareneinkäufen und Erlösen, Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer und sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen werden hier insbesondere Vergütungen an die Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG als Aufwand erfasst. Anders als "Vorabgewinnanteile" mindern Vergütungen daher den Gewinn (Jahresüberschuss) der Gesellschaft.2) Soweit die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütungen bereits entstanden ist, ist gewinnmindernd eine Schuld gegenüber dem Gesellschafter zu passivieren.
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