Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs, Maßgeblichkeit der objektiven Betriebsführung
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2014 - Aktenzeichen 7 K 7283/12
DRsp Nr. 2015/1008
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung vermieteter Grundstücke in zeitlicher Nähe zur Gebäudefertigstellung Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs, Maßgeblichkeit der objektiven Betriebsführung
1. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1aUStG löst keine Vorsteuerberichtigung aus, weil gem. § 15a Abs. 10 S. 1 UStG der für das Wirtschaftsgut maßgebliche Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen wird. Vielmehr führt der Erwerber den bisherigen Berichtigungszeitraum fort.2. Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks grundsätzlich zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1aUStG, da durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird.3. Ein vom Erwerber fortführungsfähiges Vermietungsunternehmen liegt nicht vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfolgten Vermietung besser veräußern zu können.
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