14.1 Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften

Autor: Bolk

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Der Gesellschafterwechsel beruht zivilrechtlich betrachtet auf der Abtretung des Gesellschaftsanteils (§§  398, 413 BGB). Dies kann entgeltlich oder unentgeltlich aufgrund einer Schenkung geschehen.1) Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich um die Übertragung bzw. den Erwerb eines Mitunternehmeranteils in der Weise, dass nunmehr dem Neugesellschafter die Anteile an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zugerechnet werden.2) Dieser Vorgang unterfällt nicht §  24 UmwStG. Ob es zur Aufdeckung stiller Reserven kommt, hängt folglich nicht von der Ausübung eines Wahlrechts ab, sondern von der Frage, inwieweit der Übertragung des Mitunternehmeranteils ein Entgelt gegenübersteht.

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