1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Einkünfte aus einer "stillen Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen" gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Die B GmbH (GmbH) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom XX.XX.XXXX gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist (...). Alleiniger Gesellschafter ist XY Herr E, F (...). In der Gründungsurkunde wurde A zum alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen gemäß §
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