Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob eine im Jahre 2011 durchgeführte Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils zur anteiligen Auflösung von wertkorrekturposten in einer für den Beigeladenen geführten Ergänzungsbilanz führt und - soweit dies der Fall ist - ob ein sich hieraus ergebender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt.
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