Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co KG. Im Jahre 1994 war ihr einziger Kommanditist J. Zum 31. Dezember 1994 übertrug J seinen Kommanditanteil auf die A GmbH & Co. KG, an der er zu 95 v.H. beteiligt war. Anschließend übertrug er seinen Anteil an dieser Gesellschaft auf die A GmbH & Co. Verwaltungsgesellschaft (Holding-KG), an der er ebenfalls zu 95 v.H. beteiligt war.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hatte den vortragsfähigen Gewerbeverlust der Klägerin auf den 31. Dezember 1993 nach §
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