I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen. Wirtschaftsjahr war das Kalenderjahr. Der Kläger bildete sog. Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und zwar zum 31. Dezember 1995 in Höhe von 51 053,52 DM und zum 31. Dezember 1996 in Höhe von 61 500 DM.
Mit Wirkung zum 1. Juli 1997 brachte der Kläger sein Unternehmen in eine GmbH ein, die das eingebrachte Betriebsvermögen mit den Teilwerten ansetzte. Die Summe der vom Kläger nach § 7g EStG gebildeten Ansparrücklagen passivierte die GmbH als "Sonderposten mit Rücklageanteil".
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|